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News
20.07.2020

Akkurat(e) News 106/2020 - Onlineangebote bei der Prohyp Academy – Webinare für die Tätigkeit als Immobilienmakler nach § 34c Gew

Liebe Partnerinnen und Partner,

als Immobilienmakler nach § 34c Absatz 2a GewO sind Sie seit dem 01.08.2018 zur Weiterbildung von über 20 Stunden innerhalb von drei Jahren verpflichtet. (Sind Sie ebenfalls als Wohnimmobilienverwalter tätig, erhöht sich diese Weiterbildungsverpflichtung auf 40 Stunden innerhalb von drei Jahren.)

Die Akkurat financial service GmbH konnte jetzt auch für Immobilienmakler Onlineangebote bei dem Anbieter Prohyp Academy finden. Hier geht es um Themen wie z. B.: Rechtliche Grundlagen des Immobilienerwerbs rund um die Immobilie und besondere Finanzierungsformen. Diese Online-Training und E-Learning Angebote sind bereits im Partner-Portal unter unseren Webinaren speziell für Immobilienmakler nach § 34c GewO hinterlegt.

Die Prohyp Academy bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern ein breites Schulungs- und Qualifizierungsangebot. Hier können Sie gezielt Wissenslücken schließen, Ihre vorhandenen Kompetenzen stärken und vom Best-Practice-Ansatz der erfahrenen Trainer profitieren.

Mit diesen Webinaren sammeln Sie insgesamt je 4 Zeitstunden, welche per Teilnahmebestätigung nach Absolvierung des Webinars ausgewiesen werden.

Zwei Wochen vor dem Live-Online-Training erhalten Sie zudem einen Zugang zur Online-Lernplattform der Prohyp Academy mit vielen weiteren Lerneinheiten und hilfreichen Unterlagen.

Bitte nehmen Sie dieses Angebot wahr und sammeln Sie die relevanten Zeiten für die Zulassung nach § 34c GewO. Die erste Frist für die 20 Stunden läuft im kommenden Jahr ab. Von daher rechnen wir für das 2. Halbjahr 2021 mit entsprechenden Kontrollen der zuständigen Behörden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Akkurat Team

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